Komfortzimmer - Zimmer zu klein

Ein 8,5 qm großes Hotelzimmer ist nach Amtsgericht Kiel (Aktenzeichen 114 C, 50/00) kein Komfortzimmer. Ein im Hotel angebotenes Komfortzimmer muss nach Ansicht des Richters mindestens eine Sitzgelegenheit, einen Nachtschrank pro Person sowie einen ausreichend geräumigen Kleiderschrank umfassen. Da dies nicht gegeben war, stand der Richter dem Kläger eine Reisepreisminderung von 35% zu.

Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 S 299/00) war nicht so großzügig. Im Urteilsfall maß das Hotelzimmer lediglich 8,2 Quadratmeter. Zwar zuwenig für ein Ehepaar mit Kind. Trotzdem wurde vom Gericht nur eine Minderung des Reisepreises in Höhe von zwei Prozent festgestellt.

Fazit: Wer schon in vielen Hotels genächtigt hat, weiß, dass sich hinter Begriffen wie "geräumig, komfortabel usw." so manches Mal nur "bessere Wäschekammern" verbergen. Mit der Bezeichnung "Komfortzimmer" wird dem Hotelgast ein Mindestmaß an Komfort angeboten. Ist die Komforteigenschaft nicht gegeben, kann der Hotelgast sofort ein anderes Zimmer oder eine Preisreduzierung verlangen. siehe auch


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