Keine Korallen-Garantie

Korallenriff - Tauchreisen

Ein Reiseveranstalter warb in einem Prospekt für eine Reise auf die Malediven mit hervorragendem Tauchrevier und faszinierender Unterwasserwelt. Die Tauchergruppe fand vor Ort jedoch abgestorbene und zusammengebrochene Korallenriffs vor. Da im Reiseprospekt keine Zusicherung für eine intakte Unterwasserwelt gemacht wurde, besteht nach Ansicht Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 3864/99-10) auch kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

Fazit: Veranstalter von Tauchreisen müssen im Reiseprospekt nicht auf das Korallensterben (Coral Bleaching) hinweisen. Zwar beeinträchtigt das Korallensterben das Taucherlebnis im betroffenen Tauchrevier. Allerdings sind Tauchreisen und damit das Tauchvergnügen nicht allein vom Vorkommen von Korallen abhängig.


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