Krankheit vor dem Urlaub
Reiserücktrittskostenversicherung: Erkrankung - Reisestornierung
Wer bei abgeschlossener Reiserücktrittskostenversicherung und Erkrankung zu lange mit der Reisestornierung wartet, bekommt weniger Geld oder auch auch gar kein Geld zurück. Das Warten mit der Stornierung bis kurz vor Reiseantritt geht nahezu immer zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Gerichte urteilen, dass die Stornokosten nicht von der Reiserücktrittskostenversicherung erstattet werden müssen, wenn nach der Diagnose des Arztes man davon hätte ausgehen müssen (können?), dass der Urlaub wahrscheinlich nicht angetreten werden kann.
siehe auch und
mehr.
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit