Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar eine Reise nach China mit einer Chinarundreise gebucht. Ungefähr zwei Monate vor Reisebeginn bekam der Ehemann Kreislaufproblem und musste auch im Krankenhaus behandelt werden. Dort erfuhr er, dass eine Bypass-Operation erforderlich sei.
Die Stornierung der Reise erfolgte 5 Tage nach der Information im Krankenhaus.
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattete nur 15% der Stornokosten. Grund: Die Versicherung meinte, dass die Reise sofort nach Einlieferung ins Krankenhaus hätte storniert werden müssen. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 242 C 38288/01).
siehe auch
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