Reisekrankenversicherung
Vor allem hier empfiehlt es sich, zu kontrollieren, ob die
Leistungen einer solchen Versicherung nicht bereits von
Ihrer normalen Krankenversicherung umfasst sind. Die
Reise-Krankenversicherung zahlt vor allem Heilbehandlungen im Ausland sowie
Krankentransporte. Bei Krankenhausaufenthalten sind Sie bis zu 90 Tagen versichert, haben
jedoch einen Selbstbehalt von zum Beispiel 50 Euro täglich.
Heilbehandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren (Reise zum Kurort) werden
natürlich nicht erstattet, ebensowenig Heilbehandlungen, bei denen Sie bereits vor
Reiseantritt wußten, dass sie notwendig werden würden (Extremfall: Dialyse-Patient).