Reiserecht - AutoPilot zu Kreuzfahrt / Schiffsreise

Kreuzfahrten und Schiffsreisen gelten als Renner. Bevorzugte Reiseziele (und Kabinendecks) sind manchmal schon kurz nach Veröffentlichung in den Kreuzfahrtkatalogen ausgebucht. In Kreuzfahrtschiffe werden weltweit hohe Summen investiert. Beispiel: Nahezu jedes Jahr wird ein neues AIDA-Kreuzfahrtschiff vom Stapel gelassen. Kreuzfahrten und Schiffsreisen werden in allen Preissegmenten angeboten. Die Preisunterschiede und Nachlässe sind enorm. Wer in der Wahl des Reisezieles und der Reisezeit flexibel ist, kann enorme Summen (siehe nachstehende Kreuzfahrt-Linkliste) einsparen.
Schiffsreisen
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Da mehr Kreuzfahrtreisen gebucht werden, kommt es auch vermehrt zu Reisebeanstandungen. Die Reisereklamationen bei Kreuzfahrtreisen beinhalten zunehmend auch den Posten "Landausflüge". Eine Schiffsreise ist ein schwimmendes Hotel, das gerade wegen der Landausflüge von vielen Urlaubern gebucht wird. So sieht die Frankfurter Tabelle bei Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten eine anteiligen Reisepreisminderung von 20 bis 30 Prozent je Tag des Landausflugs vor.

Erfahrene Kreuzfahrturlauber wissen welche Decks und Kabinen schnell vergeben sind. Liegt die Kabine nahe der Ankerkette, kann es schon mal lauter werden. Die Lärmbelästigung darf aber nicht übermäßig sein. Beispiel: Kommt es auf einer Schiffsreise nachts regelmäßig zu unzumutbaren Lärmbelästigungen, die von defekten Stabilisatoren des Schiffs ausgehen, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 50 Prozent je Reisetag und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit von täglich 36 Euro.

Kreuzfahrten sind auch beliebt als Incentive-Reisen. Reiseveranstalter und Reisebüros müssen sich bei Incentivereisen etwas mehr zurückhalten. Die Werbung eines Reiseveranstalters, die jedem schnell entschlossenen Kunden 500 Euro Nachlass auf den Reisepreis verspricht, der innerhalb von einer Woche eine Kreuzfahrt bucht, engt die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher zu sehr ein und verstößt gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs.

Wird eine Kreuzfahrt als Belohnung für die Mitarbeiter im Reisebüro ausgeschrieben, so ist der "Anlockeffekt" so erheblich, dass die Kunden nicht mehr unter sachlichen Gesichtspunkten beraten werden. Reiseveranstalter dürfen Reisebüromitarbeiter nicht dadurch "ködern", dass ihnen daher eine Kreuzfahrt als Belohnung für bevorzugte Reiseempfehlungen zugesagt wird. Der "Anlockeffekt" würde dadurch so groß, dass die Kunden nicht mehr ausschließlich unter sachlichen Aspekten und unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Reisewünsche der Urlauber beraten werden.

Bevor daher eine Reisepreisminderung verlangt wird, ist es hilfreich, den persönlichen Einzelfall mit ähnlich gelagerten Fällen aus der Rechtsprechung zu vergleichen. Der AutoPilot von Finanztip.de für Reiserecht soll hierbei helfen. Der AutoPilot erstellt nachstehend ein "Inhaltsverzeichnis zu Kreuzfahrt / Schiffsreise". Wer noch mehr Infos wünscht, kann auf die untenstehende Spezial-Suchmaschine für Reiserecht zugreifen. Einige passende Schlüsselwörter sind für das Einfügen in das Suchfeld per Mausklick bereits aufgeführt.

Der AutoPilot stellt zusammen: prägnante Tipps, Hinweise, Rechtsprechung und ggf. Links zu Reisedatenbanken und Reisepreis-Vergleichsrechner (Schwerpunkt: Urlaubsangebote).

Inhaltsverzeichnis zu Kreuzfahrt / Schiffsreise
noch mehr weiterführende Links
zu Beiträgen mit Expertenwissen und Textsuche zum Reiserecht sind im Web kaum zu finden. Ausnahme: Kostenpflichtige Heftbestellungen bei DGfR. In anderen Rubriken wie zum Beispiel bei Versicherungsrecht - hier Reiseversicherungen sind im Web qualitativ gute Informationen kostenfrei abrufbar.



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