Last-Minute-Flug zu knapp kalkuliert

Wird ein Last-Minute-Fluggast von der Fluggesellschaft fälschlicherweise von deren Flughafenschalter aus an einen anderen geschickt, muss er den Flug nicht bezahlen, wenn er infolge dieser Fehlinformation die Maschine verpasst.

Urteil des AG Berlin-Lichtenberg
8 C 528/04
Spiegel online

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