Meerverschmutzung

Ölverschmutzung am Strand und Meerverschmutzung in Folge sturmbedingter Anschwemmungen sind vom Urlauber hinzunehmen. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 54 C 16279/01) hatte über eine Ägypten-Reise an das Rote Meer zu urteilen. Das Gericht hat klargemacht, dass eine aufgrund einer Umweltkatastrophe auftretende Strandverschmutzung (hier durch Öl) keinen vom Reiseveranstalter zu vertretenden Reisemangel darstellt.

Der Reiseveranstalter hat nicht für das Umfeld des Reiseziels, wie etwa den öffentlichen Strand oder die Sauberkeit des Meeres einzustehen. siehe auch.


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps