Mängelanzeige im Reiserecht: kleinere Mängel

Viele kleine Mängel können das Urlaubsvergnügen stark trüben und die Reisepreisminderung entsprechend erhöhen. Im Urteilsfall wurden moniert: Ein klappriges Bett, zerschlissene Möbel, defekter Kühlschrank, eine nicht funktionierende Klimaanlage, verrostete Küchengeräte und eine Geruchsbelästigung, die sogar zu Kopfschmerzen führte.

Das Amtsgericht Kleve (Az.: 35 C 1387/99) gab einer Urlauberin Recht, die zusammen mit einer Bekannten nach Mallorca gereist war. Das gebuchte Apartment war aber in einem so schlechten Zustand, dass sie noch am gleichen Tag die Rückreise antrat und Ansprüche an den Reiseveranstalter stellte. Das Amtsgericht fand: 5% für das klapprige Bett und die zerschlissenen Möbel, 10% für die nicht funktionierende Klimaanlage und das Fehlen des zweiten Schlafzimmer sowie weitere 10% für den defekten Kühlschrank, die verrosteten Küchengeräte sowie der Geruchsbelästigung. Die Ansprüche wurden vor Gericht "detailreich und nachvollziehbar" vorgetragen.


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