Mietwagen fehlt
Ärgerlich, wenn bei der Ankunft festgestellt werden muss, dass der gebuchte
Mietwagen fehlt. Im Urteilsfall konnte auch kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden. Nach Ansicht Amtsgericht München (Az.: 271 C 20914/01) ist dies trotzdem kein Grund, die Reise überstürzt abzubrechen und die dafür entstandenen Kosten vom Veranstalter zurück zu verlangen.
Urlauber sind danch besser beraten, wenn sie in einem solchen Fall zunächst versuchen, sogar selber bei einer Autovermeitung einen Ersatzwagen zu buchen und dann die Kosten in Deutschland in Rechnung zu stellen. Auf jeden Fall müssen alle Kontaktmöglichkeiten mit der Mietwagenfirma in Deutschland ausgeschöpft werden.
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit