Mindestgröße für ein Doppelzimmer

Eine Familie hatte in einem Hotel ein "geräumiges Zimmer für 3-4 Personen" gebucht. Das geräumige Zimmer war jedoch nur 16 Quadratmeter groß. Bei zu geringer Größe des Zimmers besteht ein Recht auf Minderung.

Da nach der Gaststättenverordnung die Mindestgröße für ein Doppelzimmer 12 Quadratmeter beträgt, liegt nach Ansicht Landgericht Frankfurt, (AZ: 2/24 S 297/01) ein Reisemangel vor, wenn für die doppelte Anzahl von Hotelgästen lediglich 4 Quadratmeter mehr zur Verfügung stehen. siehe auch


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