Die Kinder waren fünf und acht Jahre alt. fast zuletzt an den Schalter, um für den Urlaubsflug einzuchecken, so kann sie nicht verlangen, dass alle vier Personen nebeneinanderliegende Plätze bekommen. Das gilt auch dann, wenn die Kinder erst fünf und acht Jahre alt sind. Es liegt somit kein Reisemangel vor, der eine Preisminderung rechtfertigen würde.
Da die Sitzplätze in der Reihenfolge des Check-In vergeben werden, musste die Airline der Familie die Restplätze zuweisen. Kein Grund für eine Reisepreisminderung (Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen 50 C 18568/01). Fazit: Frühes Kommen sichert die besten Plätze.
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