Diebstahl eines Notebook aus Zugabteil
Notebook auch auf Toilette mitnehmen
Ein Reisender ließ während eines Toilettengangs sein Notebook unbeaufsichtigt an seinem Platz im Zugabteil zurück. Wird dann das Notebook / der Laptop gestohlen, so kann kein Ersatz aus einer Reisegepäckversicherung verlangt werden. Der Versicherungsnehmer hat den Wertgegenstand nicht in seinem persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt. Das Notebook durfte nicht aus den Augen gelassen werden, und hätte zur Toilette mitgenommen werden müssen (Landgericht Saarbrücken Aktenzeichen 14 AS 83/99).
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit