Das Reiserecht trägt seinen Teil auch dazu bei. So fällt die Pauschalreise immer unter das verbraucherfreundliche Reisevertragsrecht. Schon wer Flug und Hotel separat als Baukasten bucht, muss sich ggf. mit zwei Vertragspartnern ohne Anwendung des günstigen Reisevertragsrechts auseinandersetzen.
Die Vielzahl an Hinweisen zur Rechtsprechung (Gerichtsurteile und Anmerkungen) bei den rund 700 Seiten zum Reiserecht bei Finanztip.de befassen sich mit dem Pauschalurlaub. Auch die Frankfurter Tabelle mit ihren Richtsätzen für eine Reisepreisminderung bei Reisemängeln wird vornehmlich für Pauschalurlaub herangezogen. Dies spricht nicht gegen die Pauschalreise, sondern ist die logische Folge des Massentourismus.
Mit der Anwendung des Reiserechts bei der reinen Anmietung von Ferienimmobilien befasst sich der Ratgeber zum Recht bei Anmietung einer Ferienwohnung. Für allgemeine Rechtsfragen und Hinweise zum Leihwagen (einschließlich Mietwagen-Preisvergleich) wird auf den Ratgeber Mietwagen verwiesen. Zu Informationen und Rechtssteitigkeiten im Zusammenhang mit Reiseversicherungen ist im Versicherungsbereich auch ein separater Ratgeber Reiseversicherungen enthalten.
Reiseveranstalter und Leistungsträger
Im Pauschalreiserecht hat der Reiseveranstalter auch für Handlungen von Leistungsträgern (Erfüllungsgehilfen) zur Erbringung der Reiseleistung einzustehen bzw. eine Kontrollpflicht auszuüben. Ein Leistungsträger ist zum Beispiel das mitgebuchte Hotel. Ein Pauschalurlauber musste am Ferienort vor der Abreise die strittige Hotelrechnung begleichen. Andernfalls würden die zu Beginn deponierten Rückflugtickets dem Urlauber nicht ausgehändigt. Die Richter sahen hierin einen Reisemangel und der Reiseveranstalter hatte den Reisepreis nachträglich um zehn Prozent zu mindern (Amtsgericht Hamburg-Altona Az.: 316 C 304/00).
Beispiel zur Fluggesellschaft: Ein Ehepaar traf rechtzeitig am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft ein, um nach Ibiza in den Urlaub zu fliegen. Urlauber, die rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, haben ein Recht auf rechtzeitiger Abfertigung. Wenn Fluggäste für verschiedene Flugziele am selben Schalter einchecken wollen, dann müsse die Fluggesellschaft sicherstellen, dass diejenigen Urlauber zuerst abgefertigt werden, deren Abflug ansteht. Eine Abwälzung der Schuld auf die Fluggesellchaft kommt nicht in Betracht, weil bei Pauschalreisen die Fluggesellschaft Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters und das Reiseunternehmen für deren Fehler einstehen muss (Amtsgericht München Aktenzeichen 113 C 2852/00).
Typische Fehler bei Reisereklamationen
Vermeiden Sie die typischen Fehler bei einer Reisereklamation. Ein wichtiger Punkt ist die Aufforderung an den Reiseveranstalter den Reisemangel abzustellen. Es reicht keinesfalls aus, seine Unzufriedenheit in sich hineinzufressen und erst nach dem Urlaub tätig zu werden. Der Reiseveranstalter ist vor Ort zur Abhilfe aufzufordern.
Urlauber sollten bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen konkrete Umstände (zumindest stichwortartig) anführen. Ein typischer Fehler ist eine allgemeine Beschreibung des Reisemangels wie "katastrophale und unhygienische" Zustände. Dies ist zu allgemein und reicht daher nicht aus. Der Reisemangel ist - für den Richter nachvollziehbar - konkret zu beschreiben. Beispiel für konkret: Fotos von Schimmelpilz im Hotelzimmer machen und entweder Ausmessen der Größe der Flecken oder Bild-Zeitung oder die Zeitschrift Spiegel daneben halten und in das Foto mit aufnehmen. Hier einige Beispiele für unpräzise Reisemängel-Bezeichnungen. Und ein Urteil zum Schmunzeln im Reiserecht.
Eine Reisepreisminderung ist in der Regel höchstens auf dem Kulanzwege durchzusetzen, wenn ein entsprechender Hinweis im Reiseprospekt enthalten ist. Die Reiseveranstalter haben mit der Zeit eine Geheimsprache der Urlaubskataloge entwickelt. Wer diese kennt, wird mit Sicherheit weniger überraschende Enttäuschungen im Urlaub erfahren. Und wenn es doch passiert, brauchen Sie nur die kleine Checkliste zur Reisereklamation beachten.
Sicherungsschein bei Pauschalreisen: Der Sicherungsschein ist dem buchenden Urlauber auszuhändigen, sobald mehr als 10 Prozent oder 250 Euro für die Reise angezahlt werden. Ein Reiseveranstalter darf im allgemeinen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises verlangen.
Bevor daher eine Reisepreisminderung verlangt wird, ist es hilfreich, den persönlichen Einzelfall mit ähnlich gelagerten Fällen aus der Rechtsprechung zu vergleichen. Der AutoPilot von Finanztip.de für Reiserecht soll hierbei helfen. Der AutoPilot erstellt nachstehend ein "Inhaltsverzeichnis zu Pauschalreise". Wer noch mehr Infos wünscht, kann auf die untenstehende Spezial-Suchmaschine für Reiserecht zugreifen. Einige passende Schlüsselwörter sind für das Einfügen in das Suchfeld per Mausklick bereits aufgeführt.
Der AutoPilot stellt zusammen: prägnante Tipps, Hinweise, Rechtsprechung und ggf. Links zu Reisedatenbanken und Reisepreis-Vergleichsrechner (Schwerpunkt: Urlaubsangebote).
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