Pauschalreiserecht
Ein Reisender ist bekanntlich nach dem Reiserecht bei Buchung einer Pauschalreise rechtlich deutlich besser gestellt, als bei einer Buchung von Reisebausteinen bei mehreren Veranstaltern. Bei einer Pauschalreise kann sich der Reisekunde an den einen Reiseveranstalter halten. Grundsätzlich ist das Pauschalreiserecht auch dann anzuwenden, wenn ein Reisebüro auf Wunsch eines (oder mehrerer) Kunden eine Reise zusammenstellt und organisiert (Europäischer Gerichtshof Aktenzeichen C 400/00).
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