Hotel ist Altersheim - Pflegebedürftige Senioren

Ein junges Pärchen hatte im spanischen Torremolinos einen Badeurlaub im Drei-Sterne-Hotel gebucht. Bei ihrer Ankunft im Hotel fühlten sie sich nach eigenem Bekunden wie im Altersheim. Der Reiseveranstalter hatte für dieses Hotel auch Gruppen pflegebedürftiger Urlauber untergebracht.

Die hochaltrigen Urlauber mussten schon morgens im Frühstücksraum von weißgekittelten Pflegern betreut werden. Also: Blutdruck messen, Tabletten verteilen, beim Anlegen von Stützstrümpfen helfen usw.

Das 22-jährige Pärchen fühlte sich in dem Hotel sehr unwohl. Das Amtsgericht Bad Homburg (Aktenzeichen 2 C 4362/99-24) zeigte für die ungewöhnliche Konstellation zwar großes Verständnis, sah sich jedoch außerstande, hierin einen minderungsrelevanten Reisemangel zu sehen.

Die Tatsache, dass ältere Menschen im Frühstücksraum von Pflegern betreut werden, sei kein Grund, eine nachträgliche Reisepreisminderung zu verlangen. Es ist nicht zumutbar, alte und pflegebedürftige Menschen von anderen Reisenden zu isolieren. Jede andere Betrachtungsweise wäre eine Diskriminierung.


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