Die Fluggesellschaft hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und die Beschwerde der Airline wurde vom Gericht zurück gewiesen (Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.06.2000 Aktenzeichen 1 Ws 362/00). Der Raucher habe keine konkrete Brandgefahr ausgelöst und auch der Warnton gefährde nicht die Sicherheit im Luftverkehr.
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