Rechtsanwalt hat Frist versäumt

Hat der Rechtsanwalt geschlampt und ist die Monatsfrist für das Anspruchsverlangen an den Reiseveranstalter vorbei, so braucht der Reiseveranstalter im nachhinein gestellte Schadenersatzansprüche nicht mehr erfüllen (Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen 10 C 515/99).

Schuld hat der Rechtsanwalt. Ein säumiger Rechtsanwalt kann aber belangt werden. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten entsprechend schadlos zuhalten. Ob der Rechtsanwalt aus eigener Tasche zahlt oder seine Versicherung in Anspruch nimmt, bleibt ihm überlassen. Der Mandant hat nur die Möglichkeit, den erwarteten Erstattungsbetrag vom Rechtsanwalt zu verlangen.


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