Veranstalter haftet für Zusage des Reisebüros (Golfgepäcktransport)

Ein Flugreisender kann sich auf die Zusage seines Reisebüros verlassen, dass die Mitnahme von Golfgepäck bis 30 kg Gewicht für zwei Personen kostenlos möglich ist. Der Reiseveranstalter hat den Ersatz für die von der Fluggesellschaft erhobene Transportgebühr zu erstatten, wenn in seinem Prospekt für Golfreisen darauf hingewiesen wurde, dass die Beförderungsbedingungen für Golfbags beim Reisebüro zu erfragen sind.

Urteil des AG Bad Homburg vom 24.05.2006
2 C 1824/05
NJW Heft 35/2006, Seite VIII

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps