Der Zurückbehalt von Geld für eine von einem Kunden gebuchte Reise geht zu Lasten des Reisebüros. So hatte ein Reisebüro, das von einem Kunden für eine Reise gezahlte Geld nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet, weil das Reisebüro eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung vorgenommen hat. Der Kunde erhielt als Folge die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig und konnte die Reise nicht antreten. Die Schuld trifft den Reisevermittler (Landgericht Krefeld Az.:72 C 285/01).
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