Reisemängel auf Kreuzfahrtschiff
Schiffsreise und Cluburlaub mit kleinen Mängeln
Ein Ehepaar hatte eine Woche Kreuzfahrt und eine Woche Cluburlaub in der gehobenen Kategorie gebucht. Die Reise kostete insgesamt über 5.600 Euro. Das Ehepaar monierte verschiedene Mängel und der Reiseveranstalter hatte deshalb schon im Vorwege freiwillig 587 Euro an das Ehepaar zurückgezahlt.
Das Ehepaar war damit nicht zufrieden und wollte mehr. Das Amtsgericht München (AZ.: 274 C 23427/00) "bewilligte" noch weitere 178 Euro. Die Einzelposten teilten sich wie folgt auf:
- 5% je Tag, an dem der Swimmingpool - trotz ruhiger See - nicht mit Wasser gefüllt war
- 5% für 5 Tage wegen nicht funktionierender Klimamanlage sowie lauwarmes Clubessen
- 5% weil in der Clubanlage der Tisch für das Abendesse 20 Uhr schon um 17 Uhr reserviert werden mussten. Es handelte sich um Restaurants gehobener Kategorie.
- "Zuschlag", weil die Rückreise nach Deutschland statt 12 Stunden insgesamt 33 Stunden dauerte
Finanztip.de
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