Reisepreisminderung wegen Landung auf Ausweichflughafen

Landet ein Charterflugzeug außerplanmäßig auf einem Ausweichflughafen und müssen die Fluggäste eine mehrstündige Weiterbeförderung per Bus zum ursprünglichen Zielflughafen in Kauf nehmen, berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung von 5 Prozent.

Urteil des AG Gifhorn vom 28.09.2004
2 C 655/04 (VI)
RRa 2005, 69
ZAP EN-Nr. 427/2005

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