Reisemangel bei Ferienhaus mit zu niedrigen Decken
Ein groß gewachsener Urlauber beklagte sich, dass das angemietete Ferienhaus lediglich eine Deckenhöhe zwischen 1,75 und 1,90 Meter aufwies und die Türen nur 1,70 Meter hoch waren. Der Reiseveranstalter berief sich auf die Prospektbeschreibung, wonach es sich um ein "uraltes Bauernhaus" handelte. Dies reichte laut Amtsgericht Münster jedoch nicht für einen Haftungsausschluss des Reiseveranstalters aus, da die Größe eines durchschnittlichen männlichen Mitteleuropäers derzeit bei 1,75 Metern liegt. Die dem Urlauber zugesprochene Preisminderung fiel mit 5 Prozent des Reisepreises allerdings recht dürftig aus.
Urteil des AG Münster vom 27.10.2004
48 C 3021/04
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