Reisemangel bei Unterbringung in FKK-Hotel
Ein Ehepaar musste bei der Ankunft in dem gebuchten Hotel auf Kuba feststellen, dass sich überall Nackte tummelten. Was nicht im Reiseprospekt stand - das Hotel duldete auch FKK-Urlauber, die von der Textilfreiheit allerorts rege Gebrauch machten. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah darin für normale Touristen einen Reisemangel und sprach dem Ehepaar ein Minderungsrecht von 20 Prozent zu.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 20.3.2003
16 U 143/02
RRa 2006, 259
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