Kündigung wegen Häufung von Reisemängeln
Sieht sich ein Pauschalreisender am Urlaubsort zahlreichen Reisemängeln ausgesetzt, kann er die Reise kündigen, auch wenn jeder Mangel für sich allein den Abbruch der Reise nicht gerechtfertigt hätte. Sofern der Reiseveranstalter in derartigen Fällen nicht in der Lage ist, die Mängel (hier verschmutzter Strand, Störungen durch Lärm, defekter Kühlschrank u. a.) zeitnah zu beseitigen, muss ihm auch keine Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.
Urteil des OLG Frankfurt vom 06.09.2004
16 U 41/04
OLGR Frankfurt 2004, 371
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