Hinweis auf Baulärm in Ortsbeschreibung

Reisekunden sollten vor der Buchung im Reiseprospekt nicht nur die Beschreibung des gebuchten Hotels nachlesen. Betreffen Baumaßnahmen am Urlaubsort nämlich mehr als ein Hotel desselben Reiseveranstalters, kann es ausreichen, wenn nur bei der Ortsbeschreibung auf die Lärmbeeinträchtigungen hingewiesen wird.

Urteil des OLG Celle vom 12.05.2005
11 U 268/04
RRa 2005, 205
ZAP EN-Nr. 835/2005

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