Nächtlicher Abflug kein Reisemangel
Ist im Prospekt und in der Reisebestätigung des Veranstalters einer Pauschalflugreise keine bestimmte Abflugzeit vertraglich zugesichert worden, muss der Kunde einen Abflug auch mitten in der Nacht entschädigungslos hinnehmen. Das Amtsgericht Düsseldorf wertete die späte Abflugzeit als bloße Unannehmlichkeit.
Urteil des AG Düsseldorf vom 15.02.2006
56 C 13943/05
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