Reklamation von Reisemängeln auch bei fehlender deutschsprachiger Reiseleitung
Pauschalurlauber dürfen bei Fernreisen (hier Brasilien) nicht immer damit rechnen, eine deutschsprachige Reiseleitung anzutreffen, insbesondere wenn eine deutschsprachige Betreuung im Katalog nicht versprochen wurde. Dies entbindet den Urlauber jedoch nicht davon, Reisemängel umgehend zu rügen. Notfalls ist er gehalten, den deutschen Reiseveranstalter telefonisch von den Beanstandungen zu unterrichten. Unterbleibt dies, kann später keine Reisepreisminderung verlangt werden.
Urteil des AG Düsseldorf vom 28.07.2006
26 C 5498/06
Pressemitteilung des AG Düsseldorf
Finanztip.de
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