Unzumutbare Ruhestörung auf Schiffsreise

Kommt es auf einer Schiffsreise nachts regelmäßig zu unzumutbaren Lärmbelästigungen, die von defekten Stabilisatoren des Schiffs ausgehen, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 50 Prozent je Reisetag und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit von täglich 36 Euro.

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 05.09.2005
30 C 1259/05
NJW Heft 4/2006, Seite XVI

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