Ist Ungeziefer ein Reisemangel?

Ob Ungeziefer ein Reisemangel ist, hängt vom Reiseland, vom Ausmaß des Befalls und auch von der Art der Ungeziefer ab. Es gibt zahlreiche Urteile zu Kakerlaken, Ameisen und anderem Ungeziefer. Der Urlauber muss zunächst akzeptieren, dass die Verhältnisse im Urlaubsland nicht mit den Verhältnissen in Detuschland zu vergleichen sind. Demzufolge ist es eine "angemessene" Beinträchtigung vom Urlauber ersatzlos hinzunehmen.

Auf alle Fälle sollte man das Ausmaß des Befalls bzw. der Beeinträchtigung dokumentieren, wenn man vor Gericht Erfolg haben will. In einem Fall war das Hotelzimmer des Klägers täglich von mindestens 10 Kakerlaken befallen. Das Gericht hat in diesem Fall eine Reisepreisminderung von 10 Prozent zugestanden.

Amtsgericht Kleve (Az.: 36 C 65/01)


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