Reisepreisminderung und Entschädigung bei Krankheit durch Mängel

Aus Ärger über Reisemängel krank werden, lohnt sich nicht. Eine Reisepreisminderung wegen Krankheit ausgelöst durch einen Reisemangel erlaubt keinen Anspruch auf Reiseentschädigung oder Schdensersatz. Urteil: Auf einer Pauschalreise hatte sich der Urlauber über die Mängel so sehr geärgert, dass er deswegen erkrankte. Seinem Anspruch neben einer Reisepreisminderung auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude haben die Richter nicht entsprochen. verlangen. Dies würde auch die Haftung des Reiseveranstalter unzumutbar erweitern.
Landgericht Kleve, Aktenzeichen 6 S 101/00.
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