Reisepreisminderung: geänderter Ablauf einer Fahrradreise

Verlegt der Veranstalter einer Fahrradreise fünf von acht der mit der Reisebestätigung übersandten Hotelliste festgelegten Übernachtungen in andere Hotels, und werden einzelne Tagesetappen dadurch nicht unwesentlich verlängert, rechtfertigt dies pro betreffenden Reisetag eine Reisepreisminderung von 10 bis 50 Prozent. Das Amtsgericht Bad Homburg betonte bei seiner Entscheidung, dass der Reiseveranstalter an die ausgehändigte Hotelliste gebunden war. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Veranstalter am unteren Ende der Liste die Klausel "Änderungen sind möglich" abgedruckt hatte.

Urteil des AG Bad Homburg

vom 19.02.2008
2 C 2973/07
RRa 2008, 130

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