Reisepreisminderung wegen Hurrikanschäden

Urlaubsbeeinträchtigungen infolge von Unwetterkatastrophen nehmen bedauerlicherweise immer mehr zu. Ist bei einer Reise in die Dominikanische Republik der Strand wegen Verwüstungen durch einen Hurrikan nicht nutzbar, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 20 Prozent. Funktionieren Licht und Föhn im Badezimmer während des gesamten Urlaubsaufenthalts nicht, kann der Hotelgast weitere 5 Prozent in Abzug bringen.

Urteil des AG Duisburg vom 06.07.2005
35 C 210/04
NJW Heft 38/2005, Seite XIV

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