Flugumleitung rechtfertigt keine Reisepreisminderung

Eine abweichende Flugroute stellt bei einem Charterflug dann keine erhebliche Leistungsänderung dar, wenn damit eine Verlängerung der Flugzeit um lediglich 2 Stunden verbunden ist. Eine solche Beeinträchtigung liegt nach Einschätzung des Landgerichts Frankfurt am Main noch im Rahmen des Zumutbaren und rechtfertigt keine Minderung des Reisepreises.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 20.01.2005
2-24 S 107/04
RRa 2005, 167
ZAP EN-Nr. 578/2005

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