Versicherungsumfang bei Reiserücktritt

Die Reiserücktrittskostenversicherung (oder einfach Reiserücktrittsversicherung) wird gern vom Reisebüro mit verkauft und - erstaunlichereise - von den Urlaubern auch häufig abgeschlossen. In der Rubrik Reiserecht sind Dutzende Hinweise zur Rechtsprechung bei der Reiserücktrittsversicherung enthalten. Die Gerichtsurteile fallen sehr unterschiedlich aus. Eine guten Einstieg gibt der Ratgeber zur Reiserücktrittsversicherung. Die Erfahrung zeigt, dass je mehr Wissen und Erfahrung der Urlauber über die Reiserücktrittsversicherung gesammelt hat, desto eher wird er sie nicht abschließen. Im Vergleich zur Reisegepäckversicherung gilt sie jedoch noch eher als sinnvoll. Aber der Einäugige ist ja bekanntlich auch König unter den Blinden.

Reiseversicherungen
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Wer ist versichert?
In der Versicherungspolice zum Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden. Außerdem sind in den Reiseversicherungsbedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen), wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt. Dies sind zunächst die versicherten und mitreisenden Personen sowie nahe Familienangehörige und Betreuungspersonen von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.

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Wann ist noch ein Reiserücktritt möglich?
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle muss zwar der Reisepreis vom Reisenden nicht entrichtet werden, jedoch kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, die in der Regel einem Teil des Reisepreises entspricht. Siehe hierzu Stornopauschale bei Reiserücktritt und allgemein zum Entschädigunganspruch bei einer Reisestornierung nach dem Reisevertrag.

Stellung einer Ersatzperson
Grundsätzlich muss der Reiseveranstalter eine Ersatzperson akzeptieren. Es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine Ablehnung dieser Person vor. Beispiel: Der Reiseveranstalter hätte mit dieser Person ohnehin keine Reisevertrag geschlossen. Der Reiseveranstalter darf die aufgrund der Umbuchung entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.

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