Reiserücktrittsversicherung: Nichtantritt der Reise wegen Flugangst

Akute Flugangst, die sich in Schweißausbrüchen und Gliederzittern äußert, kann jedenfalls dann einen Rücktritt von dem gebuchten Flug rechtfertigen, wenn der Flughafenarzt dringend vom Antritt der Reise abgeraten hat. Eine bestehende Reiserücktrittsversicherung muss in einem solchen Fall die Stornokosten übernehmen.

Urteil des LG Koblenz vom 01.07.2004
14 S 362/03
Pressemitteilung des LG Koblenz

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