Reiserücktrittsversicherung: Reiseausfall wegen Visumpflicht
Führt ein Reiseland kurz vor Antritt einer gebuchten Reise unerwartet eine Visumpflicht ein und kann der Sichtvermerk nicht mehr rechtzeitig beschafft werden, muss die bestehende Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten erstatten. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah in der unerwarteten Einführung der Visumpflicht "höhere Gewalt", die nach den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.09.2004
16 U 49/04
OLG Frankfurt 2004, 395
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