Reiserücktrittskostenversicherung bei Schwangerschaft
Storniert eine Schwangere auf Anraten ihres Arztes die Reise, braucht die Versicherung die Stornogebühren für die Reise nicht zu erstatten.
Dies gilt auch, wenn beim Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung noch keine Bestätigung eines Arztes (z.B. Attest) über die Schwangerschaft der Frau
und daraus folgend, ihrem gesundheitlichem Zustand, vorlag.
Amtsgericht München ( Aktenzeichen: 191 C 27394/99).
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