Reiseveranstalter - Informationspflicht

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, über die Einreisebestimmungen zu informieren. Bei dieser Informationspflicht handelt es sich um eine Hauptpflicht (Amtsgericht Hannover vom 18.12.2000 Aktenzeichen 548 C 1399/00).

Im Urteilsfall hatte eine Mutter für sich und ihren minderjährigen Sohn eine Pauschalreise nach Tunesien im Reisebüro gebucht. Zusammen mit den Reiseunterlagen erhielt sie Informationsbroschüre des Reiseveranstalters, in der fälschlicherweise stand, dass für ein minderjähriges Kind kein Lichtbild im Kinderausweis zu stehen braucht.

Der Reiseveranstalter erstattete der Urlauberin einen Teil des Reisepreises zurück. Doch sie forderte die Rückzahlung des kompletten Reisepreises, zuzüglich entstandener Kosten (zum Beispiel für Taxifahrten). Das Amtsgericht Hannover teilte diese Rechtsauffassung.

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