Vorauszahlungsklausel in Reisevertrag zulässig

Der Bundesgerichtshof hat die jahrelange Streitfrage entschieden, ob und in welcher Höhe ein Reiseveranstalter von einem Pauschalreisenden eine Vorauszahlung auf den Reisepreis verlangen kann. Unzulässig ist es danach, das Vergütungsrisiko im gesamten Umfang oder jedenfalls zu wesentlichen Teilen auf den Kunden abzuwälzen.

Für zulässig hielten die Karlsruher Richter jedoch die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters: "Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 Prozent des Reisepreises je Wohneinheitbuchung." Darin ist keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden zu sehen.

Urteil des BGH vom 20.06.2006
X ZR 59/05
BGHR 2006, 1452

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