Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung

Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung

Reiseandenken sind grundsätzlich über die Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind bedingungsgemäß nur 10 % des Wertes, maximal 250 Euro je Versicherungsfall für solche Gegenstände vom Versicherer zu ersetzen. Haben Sie auf der Reise eine Antiquität oder einen sonstigen Gegenstand mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert erworben, so ist dieser Gegenstandswert leider überhaupt nicht versichert. Versuchen Sie also, in der Schadenmeldung einen solchen Gegenstand als besonders wertvoll herauszustellen, führt dies nur dazu, dass die Versicherung dann überhaupt nichts mehr zahlen muss.
RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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