Reisegepäckversicherung - Schaden - Schadenmeldung
Reiseandenken sind grundsätzlich über die
Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind bedingungsgemäß nur 10 % des
Wertes, maximal 250 Euro je Versicherungsfall für solche Gegenstände vom Versicherer zu
ersetzen. Haben Sie auf der Reise eine Antiquität oder einen sonstigen Gegenstand mit
überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert erworben, so ist dieser Gegenstandswert leider
überhaupt nicht versichert. Versuchen Sie also, in der Schadenmeldung einen solchen
Gegenstand als besonders wertvoll herauszustellen, führt dies nur dazu, dass die
Versicherung dann überhaupt nichts mehr zahlen muss.