Reisegepäckversicherung - Ausschluss
Wie bei allen Versicherungen üblich, sind zunächst einmal
Schäden ausgeschlossen, die durch Krieg oder ähnliche Ereignisse oder durch
Kernexplosionen entstehen. Darüberhinaus können Sie auch keinen Ersatz für Gegenstände
verlangen, die von Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden
beschlagnahmt
werden. Haben Sie beispielsweise eines jener berühmten korsischen Klappmesser mit 35 cm
langer Klinge erworben und wird Ihnen dieses im Rahmen der Schleierfahndung bei der
Einreise nach Deutschland von der Polizei gleich wieder abgenommen (Verstoß gegen das
Waffengesetz), so ist die Reisegepäckversicherung nicht verpflichtet, Ihnen hierfür
Ersatz zu zahlen.
Die Versicherung erstattet ferner keine Schäden, die deswegen entstanden sind, weil die beschädigte Sache selbst nicht in Ordnung war (also Verschleißschäden, etc.) oder weil die Sachen mangelhaft verpackt waren
bzw. ein Koffer wegen mangelhaften Verschlusses beim Transport aufgegangen ist.
Sachen, die Sie dabei haben, während Sie Zelten oder Campen sind
grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, Sie schließen eine Sonderversicherung
hierfür ab.