Bei Wohnwägen besteht zwar die zeitliche Begrenzung nicht. Allerdings muss dieser ordnungsmäß verschlossen sein. Pelze, Schmucksachen und Edelmetallgegenstände sind in unbeaufsichtigten Zelten oder Wohnwägen generell nicht versichert. Foto- und Filmapparate, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate sowie CD-Player und Kassettenrekorder sind nur versichert, so lange Sie sie entweder dabei haben (Körper- oder Blickkontakt) oder sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben haben. Haben Sie einen abschließbaren Wohnwagen, so reicht die Aufbewahrung in diesem.
Benutzen Sie keinen offiziellen Campingplatz, zahlt die Versicherung nicht für Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Kommt irgendetwas abhanden, müssen Sie unverzüglich die Leitung des Campingplatzes informieren und sich eine schriftliche Bestätigung der Platzleitung über den Schaden ausstellen lassen. Diese müssen Sie sofort an den Versicherer schicken.
| RA G. Kaßing bei Finanztip.de Keine Haftung |
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