Reisegepäckversicherung - Versicherungsschutz - Versicherungsumfang
Gegen welche Ereignisse sind die Gegenstände versichert?
So lange sich Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (Bahn, Fluggesellschaft), des Hotels oder ähnliches, eines
Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, bekommen Sie Ersatz, wenn es
abhanden kommt (sei es durch Diebstahl, sei es durch Verlieren) oder wenn sie zerstört
oder beschädigt wird. Voraussetzung ist immer, dass die jeweiligen Gegenstände
überhaupt versicherbar sind.
Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz nur mit Einschränkungen.
Versichert sind die Gegenstände
- gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzliche Sachbeschädigung Dritter
- gegen Verlieren (wobei ausdrücklich ausgeschlossen sind: Liegenlassen, Stehen- oder
Hängenlassen). Ersetzt werden in diesem Falle auch nur 10 % der Versicherungssumme bzw.
höchstens 250 Euro pro Versicherungsfall
- Eine Versicherung besteht ferner im Falle eines Unfalles (Autounfall, etc.)
- Versichert sind die Gegenstände gegen "bestimmungswidrig einwirkendes Wasser"
(Regen- und Schneeschäden) sowie gegen Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion und
schließlich
- gegen höhere Gewalt.