Reisegepäckversicherung - Versicherungssumme

Reisegepäckversicherung - Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss den Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entsprechen. Auf der Reise hinzu kommende Geschenke und Reiseandenken bleiben unberücksichtigt. Dabei ist vom Zeitwert der Sachen auszugehen.

Haben Sie einen zu geringen Wert angegeben, zahlt die Versicherung nur anteilig, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht ist.

Beispiel: Sie haben den Wert der versicherten Sachen mit 5.000 Euro angegeben. Der tatsächliche Wert war jedoch 10.000 Euro. Ihnen kommt eine Uhr im Werte von 500 Euro abhanden. Die Versicherung zahlt quotenmäßig nur 250 Euro.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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