Reisegepäckversicherung: Wann sind Sportgeräte versichert?
Wann sind in der Reisegepäckversicherung Fahrräder, Schlauchboote und andere Sportgeräte versichert?
Solche Gegenstände sind einschließlich Zubehör nur dann
versichert, so lange sie nicht "bestimmungsgemäß gebraucht" werden. Bewahren
Sie Ihr Surfbrett im Hotel auf, ist es versichert. Surfen Sie damit, ist es nicht
versichert. Der Grund: Die Reisegepäckversicherung ist nicht dazu da, die besonderen
Gefahren bei dem Gebrauch eines Sportgerätes (Bruch, etc.) zu versichern. Machen Sie beim
Surfen eine Pause und liegt das Brett im Sand, ist es wieder versichert (ebenso das
abgestellte Fahrrad und die abgeschnallten und im Schnee steckenden Skier).
Außenbordmotoren sind von der Reisegepäckversicherung grundsätzlich nicht mit
umfasst.