Reiserücktrittskostenversicherung: Allgemeines

Reiserücktrittskostenversicherung: Allgemeines

Diese Versicherung macht in jedem Falle Sinn. Sie tritt ein, wenn Sie eine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten oder vorzeitig abbrechen müssen oder wenn Sie – z.B. wegen Krankheit – Ihren Reiseort verspätet verlassen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Folgende Fragen sind interessant:

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
Finanztipps