Rückflug geaendert

Rückflug - falscher Zielflughafen
Auf der Rückreise einer Pauschalreise aus der Türkei landete das Flugzeug auf dem Flughafen Paderborn statt auf dem Flughafen in Hannover. Nach Ansicht Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 58 C 14546/01) haben Pauschalurlauber aufgrund der Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe eines vollen Tagespreises der Reise. Der Urlauber musste die Heimreise von einem anderen Flughafen antreten.


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