Keine Stornierung bei nicht angetretenem Hinflug
Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, wonach diese berechtigt ist, einen Rückflug ersatzlos zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, ist unwirksam. Nach dem gesetzlichen Leitbild für derartige Verträge muss der Gläubiger (hier der Fluggast) eine Leistung auch teilweise in Anspruch nehmen können.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 21.02.2006
31 C 2972/05
NJW Heft 40/2006, Seite XII
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit