Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittsgründe
Rücktrittsgründe sind:
- Tod
- Unfall
- unerwartete schwerer Erkrankung
- Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer
Risikoperson
- Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer,
Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder strafbaren Handlungen (z.B.
Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber.
All diese Rücktrittsgründe greifen jedoch nur, wenn die Fortsetzung der Reise nicht
mehr zumutbar ist. Das wird beispielsweise beim Tod eines nahen Verwandten ebenso der Fall
sein, wie wenn Sie erfahren, dass in Ihrer Abwesenheit daheim durch Einbrecher Ihre
Wohnung leergeräumt wurde. Eine Schwangerschaft ist sicherlich kein Grund für einen
Reiserücktritt, wenn es der Schwangeren blendend geht. Ebenso können Sie vom
Reisevertrag nicht zurücktreten, wenn Ihnen eine von fünf Reisetaschen gestohlen wurde
und der Inhalt ohne Schwierigkeiten ersetzbar ist.