Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittsgründe

Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittsgründe

Rücktrittsgründe sind:
  • Tod
  • Unfall
  • unerwartete schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

All diese Rücktrittsgründe greifen jedoch nur, wenn die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Das wird beispielsweise beim Tod eines nahen Verwandten ebenso der Fall sein, wie wenn Sie erfahren, dass in Ihrer Abwesenheit daheim durch Einbrecher Ihre Wohnung leergeräumt wurde. Eine Schwangerschaft ist sicherlich kein Grund für einen Reiserücktritt, wenn es der Schwangeren blendend geht. Ebenso können Sie vom Reisevertrag nicht zurücktreten, wenn Ihnen eine von fünf Reisetaschen gestohlen wurde und der Inhalt ohne Schwierigkeiten ersetzbar ist.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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